IInformationenAlles Wichtige auf einen BlickGET STARTED
KKostenDie Abrechnung der Psychotherapiesitzungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ich biete mehrere Verfahren mit unterschiedlicher Dauer an (Kurzzeittherapie/ tiefenpsychologische Therapie und analytische Psychotherapie / Psychoanalyse). Diese technischen Rahmenbedingungen werden während der Probesitzungen geklärt und ausführlich besprochen. Der aktuelle Kostensatz beträgt ca. 130€ gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen
der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den
Beihilfestellen von Bund und Ländern (Geltung ab 01.07.2024). Am Ende der Probesitzungen und des jeweiligen Folgemonats wird von mir eine Rechnung erstellt und Ihnen übergeben. Sie sollte innerhalb von 4 Wochen beglichen werden. Es wird kein generelles Ausfallhonorar berechnet. In bisher seltenen Einzelfällen ist nach gemeinsamer Bearbeitung bei gehäuften und oder sehr kurzfristigen Absagen aber ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt geworden.
GGesetzliche KrankenkassenEine Behandlung gesetzlich versicherter Patienten ist nur als Selbstzahler möglich.
PPrivate KrankenkasseDie Kosten der Therapie werden von der Privaten Krankenkasse in Abhängigkeit von den individuell gewählten Vertragsbedingungen erstattet. Diese sind üblicherweise sehr unterschiedlich und sind im vereinbarten Vertrag festgelegt oder können bei den Kassen erfragt werden. Der Therapiewunsch muss der Kasse vom Patienten mitgeteilt werden, woraufhin entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden. Nach Bearbeitung werden diese dem Gutachter der Krankenkasse anonymisiert in einem standardisierten Verfahren vom Therapeuten zugesandt. Die Privatkrankenkassen haben ein Gutachterverfahren etabliert und prüfen die Erstattungsfähigkeit der beantragten Therapie. Aktuell ist bei fast allen Privaten Krankenkassen eine sofortige Therapie mit 24 Sitzungen
ohne weitere Formalitäten möglich.
BBeihilfeDie Beihilfestellen prüfen die Begründung für das vereinbarte Psychotherapieverfahren in einem eigenen, ebenfalls festgelegten, anonymen Gutachterverfahren. Dazu muss sich der Patient mit seiner zuständigen Beihilfestelle in Verbindung setzen und bekommt heutzutage oft Onlineformulare mit einer Fallnummer, die er dem Therapeuten zur weiteren Bearbeitung übergibt. Ähnliches gilt für entsprechende Verlängerungsanträge.
SSelbstzahlerDer aktuelle Kostensatz beträgt ca. 130€ gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen
der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den
Beihilfestellen von Bund und Ländern (Geltung ab 01.07.2024).