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Informationen
Alles Wichtige auf einen Blick
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Kosten
Die Abrechnung der Psychotherapiesitzungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ich biete mehrere Verfahren mit unterschiedlicher Dauer an (Kurzzeittherapie/ tiefenpsychologische Therapie und analytische Psychotherapie / Psychoanalyse). Diese technischen Rahmenbedingungen werden während der Probesitzungen geklärt und ausführlich besprochen. Der aktuelle Kostensatz beträgt ca. 90 € für gesetzliche und private Krankenkassen (Stand 05/2019). Am Ende der Probesitzungen und des jeweiligen Folgemonats wird von mir eine Rechnung erstellt und Ihnen übergeben. Sie sollte innerhalb von 4 Wochen beglichen werden. Es wird kein generelles Ausfallhonorar berechnet. In bisher seltenen Einzelfällen ist nach gemeinsamer Bearbeitung bei gehäuften und oder sehr kurzfristigen Absagen aber ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt geworden.
K
Gesetzliche Krankenkassen
Eine ungeprüfte Behandlung kann nicht erfolgen. Prinzipiell ist eine Behandlung nach Einzelfallprüfung auf Antrag des Patienten bei seiner Kasse aber theoretisch möglich.
G
Private Krankenkasse
Die Kosten der Therapie werden von der Privaten Krankenkasse in Abhängigkeit von den individuell gewählten Vertragsbedingungen erstattet. Diese sind üblicherweise sehr unterschiedlich und sind im vereinbarten Vertrag festgelegt oder können bei den Kassen erfragt werden. Der Therapiewunsch muss der Kasse vom Patienten mitgeteilt werden, woraufhin entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden. Nach Bearbeitung werden diese dem Gutachter der Krankenkasse anonymisiert in einem standardisierten Verfahren vom Therapeuten zugesandt. Die Privatkrankenkassen haben ein Gutachterverfahren etabliert und prüfen die Erstattungsfähigkeit der beantragten Therapie.
P
Beihilfe
Die Beihilfestellen prüfen die Begründung für das vereinbarte Psychotherapieverfahren in einem eigenen, ebenfalls festgelegten, anonymen Gutachterverfahren. Dazu muss sich der Patient mit seiner zuständigen Beihilfestelle in Verbindung setzen und bekommt heutzutage oft Onlineformulare mit einer Fallnummer, die er dem Therapeuten zur weiteren Bearbeitung übergibt. Ähnliches gilt für entsprechende Verlängerungsanträge.
B
Selbstzahler
Der zu vereinbarende Kostensatz folgt einer einvernehmlichen Absprache nach den finanziellen individuellen Möglichkeiten und dem verabredeten Arbeitsauftrag / -umfang und liegt in der Regel zwischen 80€ und 100€, in speziellen Fällen auch darunter oder darüber.
S